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VONO LIVING Immobilien

Objekttyp

Wohnung mit Stellplatz verkaufen: gemeinsam oder getrennt anbieten

Der Stellplatz kann Argument für die Wohnung sein oder ein eigenes Objekt. Wir klären, was für Sie besser passt.

DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim

Wer in der Stadt wohnt, weiß, wie wertvoll ein sicherer Stellplatz sein kann. Für viele Käufer entscheidet er mit, ob eine Wohnung infrage kommt. Gleichzeitig kann der Platz ein eigenes Gut sein, das sich auch getrennt verkaufen lässt, etwa an Nachbarn.

Ob der Platz mit der Wohnung verbunden bleibt oder separat verkauft werden kann, hängt von der Eigentumsform ab. Ist er Teileigentum mit eigenem Grundbuchblatt, ist er meist frei verfügbar. Ist er nur ein Sondernutzungsrecht oder Zubehör der Wohnung, gelten andere Regeln.

Wir klären mit Ihnen die Rechtslage anhand der Unterlagen, schätzen den Wert ein und besprechen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Ihre Situation

Wo stehen Sie gerade?

Ich möchte die Wohnung mit Platz verkaufen

Für Käufer ist das ein Pluspunkt, den wir deutlich herausstellen.

Ich möchte den Platz behalten oder separat verkaufen

Etwa für ein zweites Fahrzeug, die Familie oder eine spätere Nutzung. Das geht nur bei passender Eigentumsform.

Ich weiß nicht, ob der Stellplatz zur Wohnung gehört

Grundbuch und Teilungserklärung geben Auskunft. Wir lesen sie mit Ihnen.

Ich vermiete den Platz an Dritte

Die Mietverträge müssen im Verkauf berücksichtigt werden.

Unsere Begleitung

So begleitet Sie vono Living

Klärung der Eigentumsform

Wir prüfen mit Ihnen, ob Teileigentum, Sondernutzungsrecht oder Zubehör vorliegt.

Bewertung

Auf Wunsch bewertet unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) Wohnung und Stellplatz.

Klare Darstellung im Exposé

Lage, Größe, Zufahrt und Ausstattung des Platzes werden genau beschrieben.

Zwei Varianten vergleichen

Gemeinsam oder getrennt: Wir besprechen mit Ihnen, was zu Zielen und Zeitplan passt.

Ablauf

Schritt für Schritt

  1. 01

    Erstgespräch

    Wir besprechen Wohnung, Platz und Ihre Wünsche.

  2. 02

    Unterlagen lesen

    Grundbuchauszug, Teilungserklärung, gegebenenfalls Mietverträge.

  3. 03

    Variante wählen

    Gemeinsam oder getrennt, abgestimmt mit Ihnen.

  4. 04

    Bewertung

    Wert für Wohnung und Platz, auf Wunsch getrennt ausgewiesen.

  5. 05

    Vermarktung

    Mit klarer Beschreibung beider Teile.

  6. 06

    Besichtigung und Verhandlung

    Persönlich begleitet.

  7. 07

    Notar

    Wir begleiten Sie bis zur Beurkundung.

Belege

Wofür wir einstehen

  • Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
  • ImmoScout24-Partner

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich den Stellplatz getrennt von der Wohnung verkaufen?

Nur, wenn er rechtlich eigenständig ist, zum Beispiel als Teileigentum. Das ergibt sich aus Grundbuch und Teilungserklärung.

Steigert ein Stellplatz den Preis der Wohnung?

Oft ja, besonders in dicht bebauten Lagen. Wie viel, zeigt die Bewertung.

Wer kauft einen einzelnen Stellplatz?

Meist Nachbarn, andere Eigentümer im Haus und Anleger.

Was bedeutet Sondernutzungsrecht?

Sie dürfen eine Fläche allein nutzen, sie gehört aber der Gemeinschaft. Das beeinflusst, ob und wie Sie sie übertragen können.

Wird der Platz im Kaufvertrag gesondert aufgeführt?

Ja, in der Regel mit eigenem Eintrag. Der Notar klärt die Einzelheiten.

Was kostet der Verkauf?

Das besprechen wir im Erstgespräch offen und schriftlich.

Sprechen wir darüber

Persönlich, diskret und unverbindlich. Telefonisch erreichen Sie uns unter 06251 82656-50.