Objekttyp
Garage oder Stellplatz verkaufen: klein, aber mit eigenen Regeln
Auch ein Stellplatz will richtig verkauft sein. Wir klären, was dazugehört, und finden den passenden Käufer, oft in der Nachbarschaft.
DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim
Eine Garage oder ein Stellplatz wirkt wie ein kleines Objekt, bringt aber die gleichen Fragen mit wie jede Immobilie: Wem gehört der Platz rechtlich, welche Rechte sind damit verbunden, und was steht im Grundbuch? Je nach Lage ist der Stellplatz Teil einer Wohnung, ein eigenes Teileigentum oder ein Garagenhof mit Gemeinschaftsregeln.
Käufer sind meist Anwohner, Gewerbetreibende oder Kapitalanleger. In Gegenden mit knappem Parkraum ist ein sicherer Platz begehrt. Wichtig ist, dass Zugang, Größe und Nutzung eindeutig beschrieben sind.
Wir unterstützen Sie dabei, den Wert einzuordnen, die Unterlagen zusammenzustellen und den Platz so anzubieten, dass er die richtigen Interessenten findet.
Ihre Situation
Wo stehen Sie gerade?
Ich brauche den Platz nicht mehr
Sie haben das Auto abgegeben, sind umgezogen oder die Wohnung wurde verkauft, der Stellplatz ist übrig.
Der Stellplatz gehört zu einer Wohnung
Ob getrennter Verkauf möglich ist, hängt von den Eigentumsverhältnissen ab. Wir klären das mit Ihnen anhand der Unterlagen.
Ich habe eine Garage geerbt
Sie wissen nicht, was sie wert ist und wen sie interessieren könnte.
Ich vermiete den Platz bisher
Sie überlegen, ob Verkauf oder weitere Vermietung sinnvoller ist.
Unsere Begleitung
So begleitet Sie vono Living
Klärung der Eigentumsform
Teileigentum, Sondernutzungsrecht, Grundstücksanteil oder Garagenhof: Wir ordnen das für Sie ein.
Einschätzung des Werts
Auf Wunsch bewertet unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) den Platz fachlich.
Knappe, klare Beschreibung
Größe, Zufahrt, Ausstattung, gegebenenfalls Lademöglichkeit, in einem Exposé ohne Umschweife.
Gezielte Ansprache
Anwohner, Hausgemeinschaft oder Anleger: Wir sprechen die Gruppe an, die zum Platz passt.
Ablauf
Schritt für Schritt
- 01
Erstgespräch
Kurz und unkompliziert, per Telefon oder vor Ort.
- 02
Eigentumsform klären
Grundbuchauszug und gegebenenfalls Teilungserklärung.
- 03
Wert einschätzen
Auf Wunsch mit fachlicher Bewertung.
- 04
Exposé
Fotos, Größenangaben, Lage.
- 05
Angebot
Gezielt in der Nachbarschaft oder öffentlich.
- 06
Notar
Wir begleiten Sie bis zur Beurkundung.
Belege
Wofür wir einstehen
- Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
- DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
- Büros in Darmstadt (Europaplatz 5) und Bensheim (Friedhofstraße 103)
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich eine Garage allein verkaufen?
Das hängt von der Eigentumsform ab. Bei eigenem Teileigentum ja, bei Zubehör zu einer Wohnung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das klären wir anhand der Unterlagen.
Wer kauft Stellplätze?
Meist Anwohner, Nachbarn, Eigentümer im selben Haus und Anleger.
Brauche ich einen Notar?
Ja. Ein Grundstücks- oder Teileigentumskauf wird in der Regel notariell beurkundet.
Wie wird der Wert bestimmt?
Nach Lage, Größe, Zugang und Nachfrage. Auf Wunsch macht das unser Sachverständiger.
Lohnt sich ein Verkauf bei kleinem Wert?
Das besprechen wir offen im Erstgespräch. Wir sagen Ihnen auch, wenn sich der Aufwand nicht lohnt.
Muss ich vermieteten Platz erst kündigen?
Das hängt vom Vertrag ab. Im Zweifel fragen Sie einen Fachanwalt.
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