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Ratgeber · Verkauf

Unterlagen für den Immobilienverkauf: Die Checkliste

Welche Dokumente Käufer, Bank und Notar sehen wollen, wo Sie sie bekommen und welche fehlenden Unterlagen einen Verkauf am häufigsten verzögern – für Haus, Wohnung und Grundstück.

vono Living · 26. September 2026

Unterlagen für den Immobilienverkauf: Die Checkliste – KI-generiertes Stimmungsbild
Stimmungsbild, KI-generiert

Ein Verkauf scheitert selten an einem fehlenden Dokument. Aber er verzögert sich daran – und zwar meist an der ungünstigsten Stelle: wenn der Käufer gefunden ist und seine Bank vor der Finanzierungszusage noch etwas nachfordert. Wer die Unterlagen vor dem Start der Vermarktung zusammenhat, verkauft schneller und verhandelt aus einer besseren Position.

Für jede Immobilie

Diese Unterlagen brauchen Sie unabhängig davon, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen:

  • Grundbuchauszug, möglichst aktuell – beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte) – beim zuständigen Amt für Bodenmanagement
  • Energieausweis – muss bereits im Inserat mit seinen Pflichtangaben genannt und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden; bei unbebauten Grundstücken entfällt er
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis – bei der Bauaufsicht von Stadt oder Kreis
  • Aktueller Grundsteuerbescheid

Zusätzlich beim Haus

  • Bauzeichnungen und Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Wohnflächenberechnung, bei Häusern möglichst auch die Berechnung des umbauten Raums
  • Baugenehmigung und Baubeschreibung
  • Nachweise über Modernisierungen – Rechnungen, Gewährleistungen, Datum von Dach, Fenstern und Heizung
  • Protokoll des Schornsteinfegers und Unterlagen zur Heizungsanlage
  • Nachweis der Gebäudeversicherung

Zusätzlich bei der Eigentumswohnung

Bei Wohnungen prüfen Käufer und Banken nicht nur die Wohnung, sondern auch die Gemeinschaft. Die Unterlagen dafür hat die Hausverwaltung:

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und allen Nachträgen
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen, üblicherweise der letzten drei Jahre
  • Beschlusssammlung
  • Aktueller Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Höhe der Erhaltungsrücklage und Hinweise auf beschlossene oder absehbare Sonderumlagen
  • Bei Bedarf: Zustimmung des Verwalters zum Verkauf, falls die Teilungserklärung sie vorsieht

Zusätzlich bei vermieteten Objekten

  • Mietverträge mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
  • Mieterliste mit Kaltmiete, Nebenkosten und Kaution
  • Letzte Nebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern

Wenn geerbt wurde

Verkaufen kann nur, wer im Grundbuch steht oder sein Erbrecht nachweist. Dafür braucht es einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Bei mehreren Erben müssen alle mitwirken. Diesen Punkt früh zu klären, spart Monate.

Die drei häufigsten Verzögerungen

Aus der Praxis: Diese drei Punkte halten Verkäufe am häufigsten auf.

  • Die Wohnfläche ist nicht belegt oder weicht vom Inserat ab – der Käufer stellt dann den Preis infrage.
  • Anbauten, Dachausbau oder Garage sind nicht genehmigt oder die Genehmigung ist nicht auffindbar.
  • Bei Wohnungen fehlen die Protokolle – und damit der Nachweis, dass keine teure Sanierung beschlossen ist.

Was fehlt, besorgen wir

Sie müssen nicht mit einer vollständigen Mappe zu uns kommen. Im Erstgespräch sehen wir gemeinsam durch, was vorhanden ist, und beschaffen fehlende Unterlagen mit Ihrer Vollmacht bei Grundbuchamt, Bauaufsicht und Hausverwaltung.

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