Lebenslage
Gemeinsames Eigentum auflösen: Immobilie in einer GbR
Eine Immobilie, mehrere Eigentümer, unterschiedliche Pläne. Wir sorgen für einen neutralen Wert und einen geordneten Verkauf, sobald die Gesellschafter entschieden haben.
DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts hält die Immobilie oft für Freunde, Geschwister, Geschäftspartner oder Familienmitglieder, die gemeinsam investiert haben. Solange alle dasselbe wollen, läuft das reibungslos. Wenn sich Pläne ändern, wird es kompliziert: Einer möchte aussteigen, ein anderer weiterführen, ein dritter braucht Geld.
Dann kommt es auf zwei Dinge an: einen Wert, den alle als fair ansehen, und einen Ablauf, der die Interessen aller berücksichtigt. Wie eine Gesellschaft aufgelöst wird, regeln der Gesellschaftsvertrag und das Recht. Das ist Sache von Fachanwalt und Steuerberater.
Wir ergänzen das mit unserer Erfahrung bei Bewertung und Verkauf. Wir arbeiten sachlich, behandeln alle Gesellschafter gleich und achten darauf, dass jeder dieselben Informationen erhält.
Ihre Situation
Wo stehen Sie gerade?
Ein Gesellschafter möchte aussteigen
Die anderen wollen bleiben oder den Anteil übernehmen. Für die Berechnung braucht es einen belastbaren Wert.
Wir wollen alles verkaufen
Die Gesellschafter sind sich einig, dass die Immobilie weg soll. Es fehlt ein Plan für Bewertung und Vermarktung.
Wir sind uns über den Wert nicht einig
Jeder hat eine andere Vorstellung. Eine neutrale Bewertung beendet das Ratespiel.
Die Immobilie ist vermietet
Mieter, Verwaltung und laufende Pflichten müssen bei der Auflösung mitgedacht werden.
Unsere Begleitung
So begleitet Sie vono Living
Neutrale Bewertung
Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) ermittelt den Wert für alle Gesellschafter gleichermaßen. Auch bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern.
Einheitliche Information
Jeder Gesellschafter erhält dieselben Unterlagen und Auskünfte zur gleichen Zeit.
Verkauf, wenn entschieden ist
Wir bereiten die Immobilie vor, vermarkten sie mit Foto, Video, Drohne und Rundgang und führen die Besichtigungen.
Auf Wunsch diskret
Wir verkaufen ohne öffentliches Inserat, wenn Sie es wünschen.
Zusammenarbeit mit Anwalt und Steuerberater
Wir stimmen uns mit den Beratern der Gesellschaft ab und liefern, was diese brauchen.
Ablauf
Schritt für Schritt
- 01
Erstgespräch
Mit allen oder einem Teil der Gesellschafter. Wir klären Ziele, Eigentumsverhältnisse und Stand.
- 02
Rechtliche Klärung
Gesellschaftsvertrag und Auseinandersetzung prüft ein Fachanwalt. Ohne diese Klärung starten wir keine Vermarktung.
- 03
Bewertung
Der Sachverständige ermittelt den Wert und erläutert ihn allen Beteiligten.
- 04
Entscheidung der Gesellschafter
Verkaufen, Anteil übernehmen oder anders regeln. Die Gesellschafter entscheiden.
- 05
Vermarktung
Wir bereiten alles vor und führen die Verhandlungen im Rahmen Ihrer Vorgaben.
- 06
Notar und Übergabe
Begleitung bis zur Beurkundung. Verteilung des Erlöses regeln die Beteiligten mit ihren Beratern.
Belege
Wofür wir einstehen
- DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus, auch für vermietete Objekte und Gewerbe
- Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
- Eigenes Foto-, Video- und Drohnenteam
- Verkaufsstand jederzeit im Portal einsehbar
Hinweis: Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesellschaftsvertrag, Auflösung, Haftung und Steuern klären Sie bitte mit einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, dem Notar oder einem Steuerberater.
FAQ
Häufige Fragen
Müssen alle Gesellschafter zustimmen?
Das hängt vom Gesellschaftsvertrag und von den rechtlichen Vorgaben ab. Das klärt ein Fachanwalt. Wir starten erst, wenn der Weg feststeht.
Wer bezahlt die Bewertung?
Das regeln die Gesellschafter untereinander. Wir nennen vorab schriftlich die Kosten.
Was, wenn nur einer verkaufen will?
Dann ist zuerst die rechtliche Frage zu klären, wie ein Ausstieg oder eine Auseinandersetzung möglich ist. Anwälte können dabei helfen.
Können Sie auch vermietete Objekte vermarkten?
Ja. Mit bestehenden Mietverhältnissen ist das üblich. Wir erläutern, wie sie den Wert beeinflussen.
Wie wird der Erlös verteilt?
Das regeln der Gesellschaftsvertrag und die Beteiligten mit ihren Beratern. Wir mischen uns dort nicht ein.
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