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VONO LIVING Immobilien

Bewertung

Immobilie in einer GbR: ein gemeinsamer Wert für die Auseinandersetzung

Wenn mehrere Eigentümer auseinandergehen, braucht es eine Zahl, auf die sich alle stützen können. Wir ermitteln sie neutral und erklären sie allen gleichermaßen.

DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim

Eine Immobilie gehört manchmal mehreren Personen gemeinsam, etwa in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das kann Geschwister betreffen, Geschäftspartner oder Freunde, die einst gemeinsam investiert haben. Solange alles gut läuft, fällt das kaum auf. Wenn sich Lebensumstände ändern, kommt die Frage nach dem Auseinandergehen.

Dann hängt vieles an einer Zahl: Was ist die Immobilie wert, und was bekommt jeder, der aussteigt? Wenn jede Seite ihre eigene Zahl mitbringt, wird es schnell zäh. Eine neutrale Bewertung, die alle gleichzeitig erhalten, nimmt Druck aus dem Gespräch.

Wir sind nicht Partei. Unser Sachverständiger ermittelt den Wert und erklärt ihn allen Beteiligten. Wie die Auseinandersetzung rechtlich und steuerlich aussieht, klären Sie mit Fachanwalt, Notar oder Steuerberater.

Ihre Situation

Wo stehen Sie gerade?

Ein Gesellschafter möchte aussteigen

Er soll ausgezahlt werden, aber niemand weiß, auf welcher Grundlage. Ein Wert schafft die Basis für ein faires Angebot.

Wir wollen die Immobilie verkaufen und den Erlös teilen

Damit alle zustimmen, sollte der erwartete Wert vorab geklärt und von allen akzeptiert sein.

Einer will die Immobilie übernehmen

Er möchte die anderen auszahlen. Sie alle brauchen einen Wert, der nicht von einer Seite kommt.

Die Stimmung ist angespannt

Gespräche drehen sich im Kreis. Ein unabhängiger Dritter bringt Sachlichkeit zurück.

Unsere Begleitung

So begleitet Sie vono Living

Neutrale Bewertung durch den Sachverständigen

Lukas Vorschütz ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) und arbeitet in unserem Haus. Er bewertet die Immobilie unabhängig von den Interessen einzelner Gesellschafter.

Gleiche Information für alle

Alle Beteiligten erhalten das Ergebnis zur selben Zeit und dieselbe Erläuterung. Niemand fühlt sich übergangen.

Zuarbeit für Ihre Berater

Wir liefern Zahlen und Begründung so, dass Ihr Fachanwalt oder Steuerberater damit weiterarbeiten kann.

Vermarktung, wenn verkauft werden soll

Einigen Sie sich auf einen Verkauf, übernehmen wir Aufbereitung, Besichtigungen und Begleitung bis zum Notar.

Ablauf

Schritt für Schritt

  1. 01

    Erstgespräch

    Wir klären, wer beteiligt ist, was der Anlass ist und wofür der Wert gebraucht wird. Auf Wunsch sprechen wir mit allen gemeinsam.

  2. 02

    Unterlagen zusammentragen

    Grundbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Pläne, Energieausweis und Belege zum Zustand. Wir sagen, was fehlt.

  3. 03

    Besichtigung

    Der Sachverständige sieht sich die Immobilie an und stimmt Termine mit allen Beteiligten ab.

  4. 04

    Wertermittlung

    Er ermittelt den Wert nach anerkannten Verfahren und hält die Annahmen schriftlich fest.

  5. 05

    Ergebnis für alle

    Wir erklären das Ergebnis den Gesellschaftern gemeinsam oder getrennt, so wie Sie es möchten.

  6. 06

    Weiterer Weg

    Verkauf, Übernahme mit Auszahlung oder eine andere Lösung: Sie entscheiden. Wir drängen nicht.

Belege

Wofür wir einstehen

  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
  • Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
  • Büros in Darmstadt (Europaplatz 5) und Bensheim (Friedhofstraße 103)

Hinweis: Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Wie eine GbR rechtlich aufgelöst wird und welche steuerlichen Folgen das hat, klären Sie bitte mit einem Fachanwalt, dem Notar oder Ihrem Steuerberater.

FAQ

Häufige Fragen

Wer beauftragt die Bewertung?

Sinnvoll ist ein gemeinsamer Auftrag, damit der Wert von allen akzeptiert wird. Wie das konkret aussieht, besprechen wir im Erstgespräch.

Muss jeder Gesellschafter zustimmen?

Das richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Einzelfall. Bitte klären Sie das mit einem Fachanwalt.

Reicht eine erste Einschätzung?

Für die interne Diskussion kann sie genügen. Soll der Wert gegenüber Dritten Bestand haben, ist ein ausführliches Gutachten ratsamer. Wir beraten Sie ehrlich, was in Ihrem Fall passt.

Können wir getrennt über das Ergebnis informiert werden?

Ja, wenn Sie das wünschen. Wichtig ist, dass alle dieselben Informationen erhalten.

Was passiert, wenn wir uns trotz Bewertung nicht einigen?

Dann liegt die Entscheidung bei Ihnen und Ihren Beratern. Der Wert bleibt eine gemeinsame Grundlage für weitere Gespräche.

Was kostet die Bewertung?

Das hängt von Umfang und Zweck ab. Wir nennen die Kosten im Erstgespräch offen und schriftlich, bevor etwas beauftragt wird.

Sprechen wir darüber

Persönlich, diskret und unverbindlich. Telefonisch erreichen Sie uns unter 06251 82656-50.