Zum Hauptinhalt springen
VONO LIVING Immobilien

Käufer

Wohnung kaufen: Was Sie in den WEG-Unterlagen prüfen sollten

Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie mehr als vier Wände. Die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft zeigen, wie es dem ganzen Haus geht.

DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, kurz WEG. Dem Haus, dem Dach, den Leitungen und den Außenanlagen gehören alle Eigentümer gemeinsam, jeder hat zusätzlich seine eigene Wohnung. Entscheidungen über das Gemeinschaftliche fällen die Eigentümer gemeinsam, Kosten werden gemeinsam getragen.

Darum lohnt der Blick in die Unterlagen der Gemeinschaft, bevor Sie kaufen. Sie verraten, welche Regeln im Haus gelten, wie das Geld verwaltet wird, ob in nächster Zeit größere Ausgaben geplant sind und ob es Streit gibt. Vieles davon sieht man bei einer Besichtigung nicht.

Wir erklären hier die wichtigsten Dokumente und worauf Käufer achten können. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall übernehmen Notar und gegebenenfalls ein Fachanwalt.

Ihre Situation

Wo stehen Sie gerade?

Ich kaufe meine erste Eigentumswohnung

Die Unterlagen wirken auf den ersten Blick unübersichtlich. Wir sagen, welche Sie unbedingt lesen sollten.

Das Haus wirkt gepflegt, aber ich bin unsicher

Ein guter Eindruck sagt wenig über Rücklage und anstehende Arbeiten. Die Protokolle geben mehr her.

Mir wurde eine Sonderumlage erwähnt

Dann klären Sie, was beschlossen ist, wer zahlt und was noch kommen könnte. Das gehört in die Verhandlung.

Ich kaufe als Anleger

Für Vermieter kommen Fragen zu Vermietung, Sondereigentum und Verwaltung dazu. Auch dafür geben die Unterlagen Hinweise.

Unsere Begleitung

So begleitet Sie vono Living

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Hier steht, was zur Wohnung gehört und was dem ganzen Haus. Außerdem finden sich Regeln zur Nutzung, etwa zu Balkon, Stellplatz oder gewerblicher Nutzung.

Protokolle der Eigentümerversammlungen

Sie zeigen Beschlüsse, laufende Streitigkeiten und geplante Maßnahmen. Wir lesen sie in der Regel für mehrere Jahre zurück.

Wirtschaftsplan und Abrechnung

Daraus ergeben sich Hausgeld, Kosten und Entwicklung. Auffällige Posten sprechen wir an.

Rücklage der Gemeinschaft

Sie ist für künftige Reparaturen gedacht. Ein Blick darauf zeigt, ob das Haus finanziell solide aufgestellt ist oder Zahlungen drohen.

Energieausweis und Zustand

Wir schauen, was zu Heizung, Dach, Fassade und Leitungen bekannt ist. Bei Bedarf ziehen wir unseren Sachverständigen hinzu.

Ablauf

Schritt für Schritt

  1. 01

    Unterlagen anfordern

    Wir fordern die Dokumente beim Verkäufer oder bei der Verwaltung an, soweit sie nicht vorliegen.

  2. 02

    Erste Durchsicht

    Wir prüfen, ob alles vollständig ist, und markieren Auffälligkeiten.

  3. 03

    Besprechung mit Ihnen

    Wir erklären verständlich, was wir sehen, und welche Fragen offen sind.

  4. 04

    Rückfragen klären

    Offene Punkte gehen an Verkäufer oder Verwaltung. Rechtliche Fragen klären Sie mit dem Notar.

  5. 05

    Entscheidung

    Mit den Informationen entscheiden Sie in Ruhe, ob und zu welchem Preis Sie kaufen.

Belege

Wofür wir einstehen

  • Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
  • Schwesterunternehmen talo Capital, Hausverwaltung mit über 4.000 Einheiten
  • Büros in Darmstadt und Bensheim

Hinweis: Wir geben keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung von Teilungserklärung, Beschlüssen und Kaufvertrag übernehmen Notar oder Fachanwalt.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Unterlagen soll ich vom Verkäufer verlangen?

Üblich sind Teilungserklärung, Protokolle der letzten Jahre, Wirtschaftsplan, Abrechnung und Nachweis zur Rücklage. Wir sagen Ihnen im Einzelfall, was fehlt.

Wie weit zurück sollte ich die Protokolle lesen?

Mehrere Jahre sind sinnvoll, weil sich Probleme oft über längere Zeit zeigen. Wie weit genau, hängt vom Haus ab.

Was ist eine Sonderumlage?

Eine einmalige Zahlung, die die Eigentümer beschließen, wenn die Rücklage nicht reicht. Ob sie beim Kauf ein Thema ist, steht in den Protokollen und im Kaufvertrag.

Kann ich die Unterlagen auch selbst prüfen?

Ja. Viele Käufer lassen sich dabei aber begleiten, weil man Hinweise leicht überliest.

Was, wenn Unterlagen fehlen?

Dann fragen wir nach. Wenn wichtige Dokumente nicht zu bekommen sind, ist das selbst eine Information für Ihre Entscheidung.

Prüft das auch der Notar?

Der Notar prüft den Vertrag. Die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft bewerten Sie und Ihre Berater anhand der Unterlagen.

Sprechen wir darüber

Persönlich, diskret und unverbindlich. Telefonisch erreichen Sie uns unter 06251 82656-50.