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Ratgeber · Verkauf

Energieausweis beim Verkauf: Was Pflicht ist und was ins Inserat gehört

Wann der Energieausweis vorliegen muss, welche Angaben schon in die Anzeige gehören, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – und warum er bei der Eigentumswohnung meist bei der Hausverwaltung liegt.

vono Living · 8. Oktober 2026

Energieausweis beim Verkauf: Was Pflicht ist und was ins Inserat gehört – KI-generiertes Stimmungsbild
Stimmungsbild, KI-generiert

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will, braucht einen gültigen Energieausweis – und zwar nicht erst beim Notar, sondern schon, bevor die erste Anzeige erscheint. Die Regeln stehen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieser Überblick fasst zusammen, was für Verkäufer gilt.

Wann der Ausweis da sein muss

  • Im Inserat: Wird die Immobilie in einer Anzeige angeboten, gehören die wichtigsten Kennwerte des Ausweises bereits hinein (§ 87 GEG).
  • Bei der Besichtigung: Spätestens dann muss der Ausweis Interessenten vorgelegt werden – oder deutlich sichtbar aushängen (§ 80 Abs. 4 GEG).
  • Nach dem Kauf: Der Käufer erhält den Ausweis unverzüglich nach Vertragsschluss, als Original oder Kopie.

Diese Angaben gehören in die Anzeige

  • Art des Ausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung, etwa Gas, Öl, Fernwärme oder Strom
  • Baujahr des Gebäudes
  • Bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse, von A+ bis H

Fehlen diese Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wichtiger ist in der Praxis: Ohne Energiekennwerte filtern viele Käufer ein Inserat auf den Portalen gar nicht erst heraus.

Bedarf oder Verbrauch?

Der Verbrauchsausweis beruht auf den tatsächlichen Heizkosten der letzten drei Jahre, der Bedarfsausweis auf einer Berechnung aus Bauteilen und Anlagentechnik. Für viele Gebäude ist die Wahl frei. Pflicht ist der Bedarfsausweis bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seitdem nicht mindestens auf den Stand der damaligen Wärmeschutzverordnung gebracht wurden.

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Liegt Ihrer schon länger zurück, muss für den Verkauf ein neuer her.

Eigentumswohnung: Der Ausweis gilt für das ganze Haus

Bei einer Eigentumswohnung wird der Energieausweis nicht für die einzelne Wohnung, sondern für das gesamte Gebäude ausgestellt. Er liegt deshalb in der Regel bei der Hausverwaltung. Ist er abgelaufen, sollte die Gemeinschaft einen neuen beauftragen – ein einzelner Eigentümer kann das nur in Abstimmung mit der Verwaltung.

Wann kein Ausweis nötig ist

Für Baudenkmäler und unbebaute Grundstücke braucht es keinen Energieausweis. Für Ferienhäuser, kleine Gebäude und gemischt genutzte Objekte gibt es weitere Sonderregeln – im Zweifel lohnt die kurze Nachfrage, bevor die Anzeige online geht.

Was wir übernehmen

Wir prüfen zu Beginn, ob ein gültiger Ausweis vorliegt, fordern ihn bei Eigentumswohnungen bei der Hausverwaltung an und vermitteln bei Bedarf einen Aussteller. Die Pflichtangaben übernehmen wir korrekt in Exposé und Inserate.

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