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Ratgeber · Bewertung

Was ist meine Immobilie wert? Die drei Verfahren erklärt

Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert – welches Bewertungsverfahren wann gilt, was Online-Rechner leisten und wann Sie ein echtes Gutachten brauchen.

vono Living · 18. August 2026

Was ist meine Immobilie wert? Die drei Verfahren erklärt – KI-generiertes Stimmungsbild
Stimmungsbild, KI-generiert

Kaum eine Frage beschäftigt Eigentümer mehr – und kaum eine wird häufiger mit Halbwissen beantwortet. Der Wert einer Immobilie ist keine Meinung, sondern das Ergebnis anerkannter Verfahren. Wer sie kennt, kann jede Bewertung einordnen: die des Maklers, die des Finanzamts und die des Online-Rechners.

Vergleichswertverfahren: der Blick auf den Markt

Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser ist das Vergleichswertverfahren der Standard: Was haben vergleichbare Objekte in vergleichbarer Lage tatsächlich erzielt? Grundlage sind echte Kaufpreise – etwa aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse –, angepasst um Unterschiede bei Zustand, Ausstattung und Mikrolage. Je mehr echte Vergleichsfälle, desto belastbarer das Ergebnis.

Ertragswertverfahren: die Rechnung des Anlegers

Bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern zählt, was die Immobilie erwirtschaftet. Das Ertragswertverfahren kapitalisiert die nachhaltig erzielbare Miete unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Bodenwert. Vereinfacht: Nicht die Emotion bestimmt den Preis, sondern die Rendite-Erwartung des Käufers.

Sachwertverfahren: der Blick auf die Substanz

Wo Vergleichsfälle fehlen – etwa bei besonderen Einfamilienhäusern oder Spezialimmobilien – wird über die Substanz gerechnet: Bodenwert plus Herstellungskosten des Gebäudes, gemindert um die Alterswertminderung und angepasst an die Marktlage. Das Sachwertverfahren ist aufwendig, aber oft die einzige seriöse Option abseits gängiger Objekttypen.

Und was können Online-Rechner?

Automatische Bewertungen liefern in wenigen Sekunden eine Spanne – auf Basis von Angebotspreisen und Durchschnittswerten. Als erste Orientierung sind sie legitim. Was sie nicht können: Zustand, Modernisierungsstau, Grundriss-Qualität, Mikrolage oder rechtliche Besonderheiten wie Erbbaurecht und Wohnrechte erfassen. Genau dort entstehen aber die großen Wertunterschiede.

Deshalb gilt: Für die Verkaufsentscheidung braucht es eine Bewertung, die das konkrete Objekt gesehen hat. Für rechtssichere Anlässe – Erbauseinandersetzung, Scheidung, Finanzamt – führt am Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB durch einen zertifizierten Sachverständigen kein Weg vorbei.

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