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VONO LIVING Immobilien

Objekttyp

Gartenwohnung verkaufen: der Garten ist Teil des Werts

Die Terrasse, der Rasen, die Hecke: Käufer verlieben sich oft zuerst in den Garten. Wir klären, was rechtlich dazugehört, und zeigen es richtig.

DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim

Eine Wohnung mit Garten bietet das, was viele in der Stadt vermissen: Platz im Freien, eine eigene Terrasse, manchmal Hund oder Kinder, die direkt hinausgehen können. Das ist ein klarer Vorteil im Verkauf. Zugleich ist der Garten bei Eigentumswohnungen oft rechtlich komplizierter, als er aussieht.

Gehört die Fläche zur Wohnung oder hat Ihre Wohnung nur ein Sondernutzungsrecht? Wer pflegt Hecken und Bäume, wer zahlt, wenn etwas erneuert werden muss? Käufer fragen das, und die Antwort steht in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Gemeinschaft.

Wir prüfen mit Ihnen die Unterlagen, bewerten die Wohnung samt Gartenanteil und zeigen beides in Bild und Video so, wie es im Sommer und im Alltag wirkt.

Ihre Situation

Wo stehen Sie gerade?

Der Garten macht mir zu viel Arbeit

Sie suchen eine Wohnung mit weniger Pflegeaufwand oder einen Ort mit Aufzug.

Wir brauchen mehr Platz drinnen

Die Familie ist gewachsen, und die Wohnung wird zu klein.

Ich bin unsicher, was zum Garten rechtlich gehört

Teilungserklärung und Beschlüsse regeln Nutzung und Pflege. Wir lesen sie mit Ihnen.

Ich habe viel in den Garten investiert

Terrasse, Bepflanzung oder Gartenhaus sollen im Preis sichtbar werden, soweit sie erlaubt sind.

Unsere Begleitung

So begleitet Sie vono Living

Bewertung von Wohnung und Gartenanteil

Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) berücksichtigt Garten, Terrasse und Lage.

Klärung des Sondernutzungsrechts

Wir prüfen mit Ihnen die Teilungserklärung und sagen, was Käufer wissen müssen.

Garten im richtigen Licht

Foto, Video und Drohne zeigen Größe, Zuschnitt und Sonnenstand. Wenn nötig, warten wir auf die gute Jahreszeit.

Geprüfte Interessenten

Wir begleiten Besichtigungen persönlich, damit Ihr Garten nicht Ziel für Neugierige wird.

Ablauf

Schritt für Schritt

  1. 01

    Erstgespräch

    Wohnung, Garten und Ihre Ziele.

  2. 02

    Unterlagen und Rechtslage

    Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Beschlüsse, Energieausweis.

  3. 03

    Bewertung

    Der Sachverständige bewertet die Wohnung samt Garten.

  4. 04

    Medien

    Fotos, Video, Drohne; auf Wunsch ein 360-Grad-Rundgang.

  5. 05

    Vermarktung

    Auf den passenden Portalen oder gezielt.

  6. 06

    Besichtigung und Verhandlung

    Persönlich begleitet.

  7. 07

    Notar

    Wir begleiten Sie bis zur Beurkundung.

Belege

Wofür wir einstehen

  • Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
  • Eigenes Foto-, Video- und Drohnenteam

Hinweis: Zu Sondernutzungsrechten und Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft berät Sie im Einzelfall ein Fachanwalt oder der Notar.

FAQ

Häufige Fragen

Gehört der Garten wirklich mir?

Oft ist es ein Sondernutzungsrecht, nicht Eigentum. Das ergibt sich aus der Teilungserklärung. Wir lesen sie gemeinsam mit Ihnen.

Wird der Garten im Preis berücksichtigt?

Ja, in der Regel steigert ein nutzbarer Garten den Wert. Wie stark, hängt von Größe, Lage und Rechtslage ab.

Wer pflegt Hecken und Bäume?

Das regelt die Gemeinschaftsordnung oder ein Beschluss. Käufer fragen danach.

Darf ich Gartenhaus oder Terrasse mitverkaufen?

Nur, wenn sie erlaubt und dokumentiert sind. Im Zweifel fragen Sie die Verwaltung oder einen Fachanwalt.

Wann ist die beste Zeit für Fotos?

Wenn der Garten gut aussieht. Wir planen den Termin mit Ihnen.

Muss die Gemeinschaft dem Verkauf zustimmen?

Das steht in der Teilungserklärung. Wir prüfen es mit Ihnen vorab.

Sprechen wir darüber

Persönlich, diskret und unverbindlich. Telefonisch erreichen Sie uns unter 06251 82656-50.