Objekttyp
Gartenwohnung verkaufen: der Garten ist Teil des Werts
Die Terrasse, der Rasen, die Hecke: Käufer verlieben sich oft zuerst in den Garten. Wir klären, was rechtlich dazugehört, und zeigen es richtig.
DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim
Eine Wohnung mit Garten bietet das, was viele in der Stadt vermissen: Platz im Freien, eine eigene Terrasse, manchmal Hund oder Kinder, die direkt hinausgehen können. Das ist ein klarer Vorteil im Verkauf. Zugleich ist der Garten bei Eigentumswohnungen oft rechtlich komplizierter, als er aussieht.
Gehört die Fläche zur Wohnung oder hat Ihre Wohnung nur ein Sondernutzungsrecht? Wer pflegt Hecken und Bäume, wer zahlt, wenn etwas erneuert werden muss? Käufer fragen das, und die Antwort steht in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Gemeinschaft.
Wir prüfen mit Ihnen die Unterlagen, bewerten die Wohnung samt Gartenanteil und zeigen beides in Bild und Video so, wie es im Sommer und im Alltag wirkt.
Ihre Situation
Wo stehen Sie gerade?
Der Garten macht mir zu viel Arbeit
Sie suchen eine Wohnung mit weniger Pflegeaufwand oder einen Ort mit Aufzug.
Wir brauchen mehr Platz drinnen
Die Familie ist gewachsen, und die Wohnung wird zu klein.
Ich bin unsicher, was zum Garten rechtlich gehört
Teilungserklärung und Beschlüsse regeln Nutzung und Pflege. Wir lesen sie mit Ihnen.
Ich habe viel in den Garten investiert
Terrasse, Bepflanzung oder Gartenhaus sollen im Preis sichtbar werden, soweit sie erlaubt sind.
Unsere Begleitung
So begleitet Sie vono Living
Bewertung von Wohnung und Gartenanteil
Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) berücksichtigt Garten, Terrasse und Lage.
Klärung des Sondernutzungsrechts
Wir prüfen mit Ihnen die Teilungserklärung und sagen, was Käufer wissen müssen.
Garten im richtigen Licht
Foto, Video und Drohne zeigen Größe, Zuschnitt und Sonnenstand. Wenn nötig, warten wir auf die gute Jahreszeit.
Geprüfte Interessenten
Wir begleiten Besichtigungen persönlich, damit Ihr Garten nicht Ziel für Neugierige wird.
Ablauf
Schritt für Schritt
- 01
Erstgespräch
Wohnung, Garten und Ihre Ziele.
- 02
Unterlagen und Rechtslage
Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Beschlüsse, Energieausweis.
- 03
Bewertung
Der Sachverständige bewertet die Wohnung samt Garten.
- 04
Medien
Fotos, Video, Drohne; auf Wunsch ein 360-Grad-Rundgang.
- 05
Vermarktung
Auf den passenden Portalen oder gezielt.
- 06
Besichtigung und Verhandlung
Persönlich begleitet.
- 07
Notar
Wir begleiten Sie bis zur Beurkundung.
Belege
Wofür wir einstehen
- Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
- DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
- Eigenes Foto-, Video- und Drohnenteam
Hinweis: Zu Sondernutzungsrechten und Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft berät Sie im Einzelfall ein Fachanwalt oder der Notar.
FAQ
Häufige Fragen
Gehört der Garten wirklich mir?
Oft ist es ein Sondernutzungsrecht, nicht Eigentum. Das ergibt sich aus der Teilungserklärung. Wir lesen sie gemeinsam mit Ihnen.
Wird der Garten im Preis berücksichtigt?
Ja, in der Regel steigert ein nutzbarer Garten den Wert. Wie stark, hängt von Größe, Lage und Rechtslage ab.
Wer pflegt Hecken und Bäume?
Das regelt die Gemeinschaftsordnung oder ein Beschluss. Käufer fragen danach.
Darf ich Gartenhaus oder Terrasse mitverkaufen?
Nur, wenn sie erlaubt und dokumentiert sind. Im Zweifel fragen Sie die Verwaltung oder einen Fachanwalt.
Wann ist die beste Zeit für Fotos?
Wenn der Garten gut aussieht. Wir planen den Termin mit Ihnen.
Muss die Gemeinschaft dem Verkauf zustimmen?
Das steht in der Teilungserklärung. Wir prüfen es mit Ihnen vorab.
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