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VONO LIVING Immobilien

Lebenslage

Wohnung geerbt, Mieter wohnt noch drin: Ihre Möglichkeiten

Mit dem Erbe übernehmen Sie auch einen Mietvertrag und einen Menschen, der dort lebt. Wir helfen Ihnen, ruhig zu entscheiden und beide Seiten fair zu behandeln.

DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim

Wer eine vermietete Wohnung erbt, übernimmt in der Regel den bestehenden Mietvertrag. Der Mieter bleibt, die Pflichten des Vermieters gehen auf die Erben über. Für viele ist das neu: Sie kennen weder den Vertrag noch den Mieter und sind vielleicht nicht vor Ort.

Hinzu kommt die Trauer um den Menschen, von dem Sie geerbt haben, und oft eine Erbengemeinschaft mit mehreren Meinungen. Die Frage, ob Sie behalten, vermieten oder verkaufen, muss dennoch irgendwann beantwortet werden. Es gibt dafür keinen Zeitdruck, den wir Ihnen auferlegen.

Wir erklären, was bei einer vermieteten Wohnung zu beachten ist, ermitteln den Wert und zeigen, wie ein Verkauf mit bestehendem Mietverhältnis ablaufen kann. Rechtliche Details zu Mietrecht, Erbrecht und Steuern bespricht Ihr Fachanwalt oder Steuerberater mit Ihnen.

Ihre Situation

Wo stehen Sie gerade?

Ich kenne den Mieter nicht

Sie müssen sich einarbeiten: Vertrag, Miethöhe, Kaution, Nebenkostenabrechnung. Wir ordnen die Unterlagen mit Ihnen.

Wir sind mehrere Erben

Jeder hat andere Interessen, von sofortigem Verkauf bis zur langfristigen Vermietung. Ein gemeinsamer, neutraler Wert beruhigt viele Gespräche.

Ich möchte dem Mieter nicht schaden

Verständlich. Ein Verkauf an Kapitalanleger lässt das Mietverhältnis in der Regel bestehen. Wir sprechen offen mit dem Mieter, wenn Sie es wünschen.

Ich wohne weit weg

Besichtigungen und Abstimmungen laufen über uns. Sie müssen nicht anreisen.

Unsere Begleitung

So begleitet Sie vono Living

Wert der vermieteten Wohnung

Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) bewertet die Wohnung mit ihrem bestehenden Mietverhältnis. Das beeinflusst den Wert, und Sie erfahren, wie.

Ordnung in die Unterlagen

Mietvertrag, Abrechnungen, Protokolle, Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen: Wir sagen, was fehlt und wie Sie es bekommen.

Verkauf mit Mieter

Wir sprechen Anleger an, die eine vermietete Wohnung suchen, und stimmen Besichtigungen mit dem Mieter ab.

Verkauf nach Auszug als Alternative

Falls der Mieter ohnehin auszieht, verkaufen wir die leere Wohnung. Mit dem Mieter besprechen wir den Zeitplan fair.

Weiter vermieten mit Unterstützung

Wenn Sie behalten möchten, helfen wir bei Mietermanagement und Neuvermietung. Die laufende Verwaltung übernimmt auf Wunsch unser Schwesterunternehmen talo Capital.

Ablauf

Schritt für Schritt

  1. 01

    Erstgespräch

    Wir klären, wer erbt, was vorliegt und welche Wünsche bestehen. Vertraulich und unverbindlich.

  2. 02

    Unterlagen und Mietvertrag prüfen

    Wir verschaffen uns einen Überblick über Vertrag, Miethöhe und Zustand.

  3. 03

    Wert ermitteln

    Bewertung durch den Sachverständigen, erläutert für alle Erben.

  4. 04

    Entscheidung treffen

    Behalten, vermieten, verkaufen: Sie entscheiden. Wir zeigen jeweils, was es bedeutet.

  5. 05

    Vermarktung

    Mit Fotos, Grundriss und Exposé, abgestimmt auf den Mieter. Auf Wunsch diskret.

  6. 06

    Notar und Übergabe

    Wir begleiten bis zur Beurkundung. Der Mieter erfährt rechtzeitig, wer sein neuer Vermieter wird.

Belege

Wofür wir einstehen

  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
  • Verkauf, Vermietung und Bewertung aus einer Hand
  • Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
  • Schwesterunternehmen talo Capital, Hausverwaltung mit mehr als 4.000 Einheiten

Hinweis: Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen zu Mietrecht, Erbrecht und Steuern klären Sie bitte mit einem Fachanwalt, dem Notar oder einem Steuerberater.

FAQ

Häufige Fragen

Muss der Mieter ausziehen, wenn ich verkaufe?

In der Regel nicht. Ein Verkauf ändert den Mietvertrag grundsätzlich nicht. Details dazu klärt ein Fachanwalt für Mietrecht.

Darf ich dem Mieter kündigen, weil ich geerbt habe?

Der Erbfall allein ist kein Kündigungsgrund. Ob eine Kündigung in Ihrem Fall überhaupt in Frage kommt, bespricht ein Anwalt mit Ihnen.

Ist die Wohnung mit Mieter weniger wert?

Oft ja, weil der Käufer sie nicht selbst beziehen kann. Wie groß der Unterschied ist, hängt von Miete und Lage ab. Der Sachverständige zeigt es konkret.

Soll ich dem Mieter vorher Bescheid geben?

Ja, ein offenes Wort schafft Vertrauen. Wir unterstützen Sie bei Form und Zeitpunkt.

Was passiert mit der Kaution?

Sie gehört zum Mietverhältnis. Wie sie beim Verkauf behandelt wird, regelt der Kaufvertrag. Das klärt der Notar mit Ihnen.

Wie lange dauert ein Verkauf?

Das hängt von Wohnung, Lage und Preis ab. Wir nennen keine pauschalen Zeiten, sondern einen realistischen Plan nach der ersten Einschätzung.

Sprechen wir darüber

Persönlich, diskret und unverbindlich. Telefonisch erreichen Sie uns unter 06251 82656-50.