Zum Hauptinhalt springen
VONO LIVING Immobilien

Lebenslage

Haus in Deutschland geerbt, Wohnsitz im Ausland

Zeitzone, Entfernung und fremde Formulare: Wir übernehmen, was vor Ort zu tun ist, und halten Sie auf dem Laufenden.

DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim

Wer im Ausland lebt und in Deutschland erbt, steht vor einer besonderen Lage. Das Haus ist leer oder wird von Verwandten betreut, Rechnungen laufen weiter, und jede Frage braucht einen Anruf über Zeitzonen hinweg. Dazu kommen Behörden, Fristen und Formalitäten, die man in der Ferne schlecht überblickt.

Wir kennen diese Situation von Erbengemeinschaften, bei denen ein Teil der Familie längst anderswo lebt. Unsere Aufgabe ist es, möglichst viel vor Ort zu erledigen und Ihnen nur die Entscheidungen vorzulegen, die Sie treffen müssen.

Zu Erbrecht, Erbschein, Vollmachten und Steuern, auch in Ihrem Wohnsitzland, beraten wir nicht. Dafür empfehlen wir einen Fachanwalt oder Notar mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Fällen und einen Steuerberater. Wir arbeiten mit ihnen gern zusammen.

Ihre Situation

Wo stehen Sie gerade?

Ich kann nicht regelmäßig anreisen

Reisekosten und Termine setzen Grenzen. Wir übernehmen Besichtigungen, Fotos und die Kommunikation vor Ort.

Das Haus steht leer

Wir kümmern uns darum, dass es gepflegt wirkt, und vermitteln bei Bedarf Partner für Haushaltsauflösung und Instandhaltung.

Die Familie ist verstreut

Mehrere Erben, mehrere Länder. Wir sorgen dafür, dass alle dieselben Informationen erhalten.

Ich weiß nicht, wo ich anfangen soll

Im Erstgespräch per Telefon oder Video sortieren wir gemeinsam, was zuerst zu klären ist.

Unsere Begleitung

So begleitet Sie vono Living

Gespräche per Telefon oder Video

Wir richten uns nach Ihrer Zeit und Ihrem Land. Termine legen wir fest, wenn es für Sie passt.

Bewertung vor Ort

Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) besichtigt das Haus für Sie und erläutert Ihnen das Ergebnis.

Digitale Vermarktung

Foto, Video, Drohne und 360-Grad-Rundgang. Interessenten sehen das Haus, ohne dass Sie vor Ort sein müssen.

Verkaufsstand jederzeit im Portal

Sie sehen, welche Anfragen eingehen und wie der Stand ist, unabhängig von der Uhrzeit bei Ihnen.

Zusammenarbeit mit Ihren Beratern

Für die Beurkundung kann eine Vollmacht sinnvoll sein. Wie sie gestaltet wird, klären Sie mit dem Notar. Wir stimmen uns mit ihm ab.

Ablauf

Schritt für Schritt

  1. 01

    Erstgespräch per Telefon oder Video

    Wir klären, wer erbt, was vorliegt und wo Sie stehen.

  2. 02

    Unterlagen digital sammeln

    Erbnachweis, Grundbuchauszug, Pläne, Energieausweis. Wir sagen, was fehlt.

  3. 03

    Besichtigung und Bewertung

    Wir sehen uns das Haus an und ermitteln den Wert.

  4. 04

    Entscheidung

    Verkaufen, vermieten, behalten. Sie entscheiden in Ruhe, auch mit der ganzen Familie.

  5. 05

    Vermarktung

    Wir bereiten das Haus auf und führen alle Besichtigungen. Auf Wunsch diskret.

  6. 06

    Notar und Übergabe

    Wir begleiten Sie zur Beurkundung, persönlich oder über eine Vollmacht. Die Schlüsselübergabe übernehmen wir.

Belege

Wofür wir einstehen

  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
  • Eigenes Foto-, Video- und Drohnenteam, 360-Grad-Rundgänge
  • Verkaufsstand jederzeit im Portal einsehbar
  • Haushaltsauflösung über Partner

Hinweis: Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Erbrecht, Erbnachweis, Vollmachten und Steuern, auch im Wohnsitzland, klären Sie bitte mit einem Fachanwalt oder Notar mit Erfahrung in internationalen Fällen und einem Steuerberater.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich zur Beurkundung nach Deutschland reisen?

Nicht in jedem Fall. Oft ist eine Vollmacht möglich. Ob und wie, klärt der Notar mit Ihnen.

Wer kümmert sich um das leere Haus?

Wir koordinieren, wer nach dem Rechten sieht, und vermitteln bei Bedarf Partner. Sie behalten die Entscheidung.

Was ist mit dem Erbschein?

Für den Verkauf braucht es in der Regel einen Nachweis über das Erbrecht. Wie Sie ihn erhalten, sagt Ihnen der Anwalt oder das Nachlassgericht.

Wohin wird der Erlös überwiesen?

Der Kaufpreis wird im Kaufvertrag geregelt. Mit dem Notar besprechen Sie Konten und Abwicklung. Das gilt auch bei Konten im Ausland.

Können wir auf Englisch sprechen?

Auf Wunsch gern. Für Englisch siehe auch unsere Seite zum Verkauf aus dem Ausland.

Sprechen wir darüber

Persönlich, diskret und unverbindlich. Telefonisch erreichen Sie uns unter 06251 82656-50.