Bewertung
Gewerbeimmobilie bewerten lassen: Wert und Ertrag im Zusammenhang
Bei Gewerbeobjekten zählen neben Lage und Zustand vor allem Nutzung, Mietverträge und Vermietbarkeit. Unser Sachverständiger betrachtet das zusammen und erklärt das Ergebnis.
DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim
Ein Gewerbeobjekt lässt sich anders bewerten als ein Wohnhaus. Büro, Praxis, Halle oder Laden werden an Betriebe vermietet oder von ihnen genutzt, und der Wert hängt stark davon ab, wie gut sich die Fläche nutzen und weiterverwenden lässt. Laufzeit und Inhalt der Mietverträge spielen eine große Rolle.
Viele Eigentümer haben ihr Objekt über Jahre aufgebaut, vielleicht für den eigenen Betrieb. Wenn eine Nachfolge, ein Verkauf oder eine Neuordnung ansteht, möchten sie eine Zahl, auf die sie sich verlassen können. Gefühl und Erfahrung sind wichtig, ersetzen aber keine fachliche Bewertung.
Unser Sachverständiger bewertet auch Gewerbe. Er schaut sich Objekt, Nutzung und Verträge an und erklärt, wie er zum Ergebnis kommt. Ihre Unterlagen und Mieterdaten behandeln wir vertraulich.
Ihre Situation
Wo stehen Sie gerade?
Ich gebe meinen Betrieb weiter
Das Gebäude gehört Ihnen privat oder über eine Gesellschaft. Sie möchten wissen, was es wert ist, bevor Sie über Nachfolge oder Verkauf sprechen.
Ich vermiete Gewerbefläche
Mietverträge laufen aus oder wurden verlängert. Sie wollen einschätzen, wie sich das auf den Wert auswirkt.
Ein Mieter hat gekündigt
Die Fläche steht bald leer. Sie fragen sich, welchen Einfluss das auf den Wert hat und was nun sinnvoll ist.
Ich erwäge, das Objekt zu verkaufen
Sie wollen eine fundierte Zahl, bevor Sie Interessenten ansprechen.
Unsere Begleitung
So begleitet Sie vono Living
Bewertung durch den Sachverständigen im Haus
Lukas Vorschütz ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1). Er bewertet auch Gewerbeobjekte und legt Annahmen und Rechenweg offen.
Blick auf Nutzung und Verträge
Wir berücksichtigen, wie das Objekt genutzt wird, welche Mietverträge bestehen und wie gut sich die Fläche anderweitig verwenden ließe.
Diskretion
Gerade bei Betrieben ist Verschwiegenheit wichtig. Mitarbeiter, Mieter und Geschäftspartner erfahren nur das, was Sie freigeben.
Vermarktung auf Wunsch
Soll das Objekt verkauft werden, bereiten wir es mit Fotos, Video und Drohnenaufnahmen aus unserem eigenen Team auf und sprechen passende Interessenten an.
Ablauf
Schritt für Schritt
- 01
Erstgespräch
Wir klären Anlass, Nutzung und Zeitrahmen. Unverbindlich und vertraulich.
- 02
Unterlagen sichten
Grundbuchauszug, Pläne, Mietverträge, Betriebskostenaufstellung und Belege zu Instandhaltung. Wir sagen Ihnen, was fehlt.
- 03
Ortstermin
Der Sachverständige besichtigt Objekt und Umfeld und sieht sich die genutzten Flächen an.
- 04
Wertermittlung
Er ermittelt den Wert nach anerkannten Verfahren und dokumentiert seine Annahmen.
- 05
Besprechung
Wir erläutern das Ergebnis in verständlicher Form und beraten, wie es weitergehen kann.
Belege
Wofür wir einstehen
- DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
- Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
- Büros in Darmstadt (Europaplatz 5) und Bensheim (Friedhofstraße 103)
- Eigenes Foto-, Video- und Drohnenteam
Hinweis: Rechtliche und steuerliche Fragen, etwa zu Mietverträgen, Gesellschaftsstruktur oder Nachfolge, besprechen Sie bitte mit Fachanwalt, Notar oder Steuerberater.
FAQ
Häufige Fragen
Welche Gewerbeobjekte bewerten Sie?
Unser Sachverständiger bewertet Gewerbe allgemein. Ob Ihr Objekt in den Rahmen passt, besprechen wir im Erstgespräch.
Welche Unterlagen brauche ich?
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Pläne, Mietverträge und eine Aufstellung der laufenden Kosten. Den Rest nennen wir Ihnen im Erstgespräch.
Spielen die Mietverträge eine Rolle?
Ja. Laufzeit, Höhe und Bedingungen der Mietverträge beeinflussen den Wert eines vermieteten Objekts.
Wie bleibt die Sache diskret?
Wir geben nichts an Dritte weiter, was Sie nicht freigeben. Mieter und Mitarbeiter informieren wir nur nach Absprache.
Kann ich nach der Bewertung entscheiden, was ich tue?
Ja. Die Bewertung verpflichtet Sie zu nichts.
Was kostet die Bewertung?
Das hängt von Art und Umfang des Objekts ab. Wir nennen die Kosten im Erstgespräch offen und schriftlich, bevor etwas beauftragt wird.
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