Lebenslage
Nach der Trennung erst vermieten, später in Ruhe entscheiden
Nicht jede Trennung verlangt sofort einen Verkauf. Eine Vermietung auf Zeit schafft Luft für Gespräche und ein ruhiges Ergebnis.
DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim
Wenn zwei Menschen sich trennen, ist die gemeinsame Immobilie oft das Schwierigste. Einer zieht aus, der andere bleibt vielleicht nicht, die Finanzierung läuft weiter, und der Zeitpunkt für einen Verkauf fühlt sich falsch an. Das ist verständlich. Entscheidungen unter Druck bereut man häufiger als solche mit etwas Abstand.
Eine zeitlich begrenzte Vermietung kann in dieser Phase helfen. Die Miete deckt laufende Kosten, die Immobilie bleibt im Besitz, und beide Seiten gewinnen Zeit. Ob das für Sie passt, hängt von den Eigentumsverhältnissen, der Finanzierung und Ihren Zielen ab.
Wir haben dafür eine sachliche Haltung. Wir kennen beide Seiten, bevorzugen keine und arbeiten diskret. Rechtliche Fragen zu Auseinandersetzung, Zugewinn und Unterhalt gehören zum Fachanwalt, steuerliche zum Steuerberater. Wir kümmern uns um Wert, Vermietung und, wenn es soweit ist, den Verkauf.
Ihre Situation
Wo stehen Sie gerade?
Wir können uns noch nicht über den Verkauf einigen
Einer möchte verkaufen, der andere braucht Zeit. Eine Vermietung auf Zeit kann den Druck nehmen.
Die laufenden Kosten belasten uns
Kredit, Nebenkosten und eine zweite Wohnung zugleich: Mieteinnahmen können die Last verteilen.
Ich möchte nicht, dass Fremde durchs Haus gehen, solange es uns noch gehört
Das ist menschlich. Wir klären vorher, wie Besichtigungen ablaufen, und halten Abstimmungen schriftlich fest.
Wir brauchen erst einen gemeinsamen Wert
Ohne eine Zahl, der beide trauen, wird jedes Gespräch schwer. Eine neutrale Bewertung kann helfen.
Unsere Begleitung
So begleitet Sie vono Living
Neutraler Wert für beide Seiten
Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) ermittelt den Wert. Beide Partner bekommen dasselbe Ergebnis.
Vermietung mit sorgfältiger Mieterauswahl
Wir prüfen Bewerber und stimmen Mietdauer und Konditionen mit Ihnen ab. Eine zeitlich begrenzte Vermietung ist nicht in jedem Fall zulässig; die Vertragsgestaltung bespricht ein Fachanwalt mit Ihnen.
Gleichbehandlung beider Partner
Informationen gehen an beide Seiten zur gleichen Zeit. Wir ergreifen keine Partei.
Übergang zum Verkauf
Wenn Sie später doch verkaufen, übernehmen wir auch das, bis zum Notar. Auch die vermietete Wohnung lässt sich verkaufen.
Auf Wunsch Verwaltung über unser Schwesterunternehmen
Für die laufende Verwaltung der Mietwohnung kann talo Capital angefragt werden. Das ist ein eigenes Unternehmen.
Ablauf
Schritt für Schritt
- 01
Erstgespräch
Einzeln oder gemeinsam, ganz wie Sie möchten. Wir klären Ziele und Rahmen.
- 02
Abstimmung mit Ihren Beratern
Ob Vermietung der richtige Weg ist, klären Sie mit Fachanwalt und Steuerberater. Wir liefern Wert und Zahlen dazu.
- 03
Bewertung und Mietwert
Wir ermitteln den Wert und die erzielbare Miete.
- 04
Vorbereitung
Fotos, Exposé und Mietbedingungen, abgestimmt mit beiden Seiten.
- 05
Mietersuche und Übergabe
Wir führen Besichtigungen, prüfen Bewerber und begleiten die Übergabe mit Protokoll.
- 06
Später: Verkauf, Übernahme oder weiter vermieten
Mit mehr Ruhe fällt die Entscheidung leichter. Wir stehen für jeden dieser Wege bereit.
Belege
Wofür wir einstehen
- DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
- Vermietung und Verkauf bei einem Ansprechpartner
- Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
- Schwesterunternehmen talo Capital, Hausverwaltung mit mehr als 4.000 Einheiten
Hinweis: Wir geben keine Rechtsberatung. Fragen zu Eigentum, Auseinandersetzung, Zugewinn, Unterhalt, Mietvertragsgestaltung und Steuern klären Sie bitte mit einem Fachanwalt für Familienrecht, dem Notar oder einem Steuerberater.
FAQ
Häufige Fragen
Können wir ohne Zustimmung des anderen vermieten?
Das hängt von den Eigentumsverhältnissen ab und ist eine Frage für Ihren Anwalt. Wir vermarkten erst, wenn der Weg geklärt ist.
Wer bekommt die Miete?
Das regeln Sie untereinander, am besten schriftlich und mit anwaltlicher Hilfe. Wir halten uns an Ihre Absprache.
Muss ich ausziehen, bevor vermietet wird?
Für eine Vermietung muss die Wohnung frei sein. Wann das möglich ist, besprechen wir mit Ihnen.
Kann ich später trotzdem verkaufen?
Ja. Eine vermietete Wohnung lässt sich verkaufen, manchmal mit anderen Voraussetzungen. Wir erklären Ihnen vorab, worauf es dabei ankommt.
Wie diskret bleibt das Ganze?
Auf Wunsch sehr. Wir informieren nur die beteiligten Personen und geben keine Details an Dritte weiter.
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