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VONO LIVING Immobilien

Lebenslage

Nach der Trennung erst vermieten, später in Ruhe entscheiden

Nicht jede Trennung verlangt sofort einen Verkauf. Eine Vermietung auf Zeit schafft Luft für Gespräche und ein ruhiges Ergebnis.

DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim

Wenn zwei Menschen sich trennen, ist die gemeinsame Immobilie oft das Schwierigste. Einer zieht aus, der andere bleibt vielleicht nicht, die Finanzierung läuft weiter, und der Zeitpunkt für einen Verkauf fühlt sich falsch an. Das ist verständlich. Entscheidungen unter Druck bereut man häufiger als solche mit etwas Abstand.

Eine zeitlich begrenzte Vermietung kann in dieser Phase helfen. Die Miete deckt laufende Kosten, die Immobilie bleibt im Besitz, und beide Seiten gewinnen Zeit. Ob das für Sie passt, hängt von den Eigentumsverhältnissen, der Finanzierung und Ihren Zielen ab.

Wir haben dafür eine sachliche Haltung. Wir kennen beide Seiten, bevorzugen keine und arbeiten diskret. Rechtliche Fragen zu Auseinandersetzung, Zugewinn und Unterhalt gehören zum Fachanwalt, steuerliche zum Steuerberater. Wir kümmern uns um Wert, Vermietung und, wenn es soweit ist, den Verkauf.

Ihre Situation

Wo stehen Sie gerade?

Wir können uns noch nicht über den Verkauf einigen

Einer möchte verkaufen, der andere braucht Zeit. Eine Vermietung auf Zeit kann den Druck nehmen.

Die laufenden Kosten belasten uns

Kredit, Nebenkosten und eine zweite Wohnung zugleich: Mieteinnahmen können die Last verteilen.

Ich möchte nicht, dass Fremde durchs Haus gehen, solange es uns noch gehört

Das ist menschlich. Wir klären vorher, wie Besichtigungen ablaufen, und halten Abstimmungen schriftlich fest.

Wir brauchen erst einen gemeinsamen Wert

Ohne eine Zahl, der beide trauen, wird jedes Gespräch schwer. Eine neutrale Bewertung kann helfen.

Unsere Begleitung

So begleitet Sie vono Living

Neutraler Wert für beide Seiten

Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) ermittelt den Wert. Beide Partner bekommen dasselbe Ergebnis.

Vermietung mit sorgfältiger Mieterauswahl

Wir prüfen Bewerber und stimmen Mietdauer und Konditionen mit Ihnen ab. Eine zeitlich begrenzte Vermietung ist nicht in jedem Fall zulässig; die Vertragsgestaltung bespricht ein Fachanwalt mit Ihnen.

Gleichbehandlung beider Partner

Informationen gehen an beide Seiten zur gleichen Zeit. Wir ergreifen keine Partei.

Übergang zum Verkauf

Wenn Sie später doch verkaufen, übernehmen wir auch das, bis zum Notar. Auch die vermietete Wohnung lässt sich verkaufen.

Auf Wunsch Verwaltung über unser Schwesterunternehmen

Für die laufende Verwaltung der Mietwohnung kann talo Capital angefragt werden. Das ist ein eigenes Unternehmen.

Ablauf

Schritt für Schritt

  1. 01

    Erstgespräch

    Einzeln oder gemeinsam, ganz wie Sie möchten. Wir klären Ziele und Rahmen.

  2. 02

    Abstimmung mit Ihren Beratern

    Ob Vermietung der richtige Weg ist, klären Sie mit Fachanwalt und Steuerberater. Wir liefern Wert und Zahlen dazu.

  3. 03

    Bewertung und Mietwert

    Wir ermitteln den Wert und die erzielbare Miete.

  4. 04

    Vorbereitung

    Fotos, Exposé und Mietbedingungen, abgestimmt mit beiden Seiten.

  5. 05

    Mietersuche und Übergabe

    Wir führen Besichtigungen, prüfen Bewerber und begleiten die Übergabe mit Protokoll.

  6. 06

    Später: Verkauf, Übernahme oder weiter vermieten

    Mit mehr Ruhe fällt die Entscheidung leichter. Wir stehen für jeden dieser Wege bereit.

Belege

Wofür wir einstehen

  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
  • Vermietung und Verkauf bei einem Ansprechpartner
  • Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
  • Schwesterunternehmen talo Capital, Hausverwaltung mit mehr als 4.000 Einheiten

Hinweis: Wir geben keine Rechtsberatung. Fragen zu Eigentum, Auseinandersetzung, Zugewinn, Unterhalt, Mietvertragsgestaltung und Steuern klären Sie bitte mit einem Fachanwalt für Familienrecht, dem Notar oder einem Steuerberater.

FAQ

Häufige Fragen

Können wir ohne Zustimmung des anderen vermieten?

Das hängt von den Eigentumsverhältnissen ab und ist eine Frage für Ihren Anwalt. Wir vermarkten erst, wenn der Weg geklärt ist.

Wer bekommt die Miete?

Das regeln Sie untereinander, am besten schriftlich und mit anwaltlicher Hilfe. Wir halten uns an Ihre Absprache.

Muss ich ausziehen, bevor vermietet wird?

Für eine Vermietung muss die Wohnung frei sein. Wann das möglich ist, besprechen wir mit Ihnen.

Kann ich später trotzdem verkaufen?

Ja. Eine vermietete Wohnung lässt sich verkaufen, manchmal mit anderen Voraussetzungen. Wir erklären Ihnen vorab, worauf es dabei ankommt.

Wie diskret bleibt das Ganze?

Auf Wunsch sehr. Wir informieren nur die beteiligten Personen und geben keine Details an Dritte weiter.

Sprechen wir darüber

Persönlich, diskret und unverbindlich. Telefonisch erreichen Sie uns unter 06251 82656-50.