Bewertung
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten: welches passt zu Ihrer Frage?
Nicht jede Frage verlangt das ausführlichste Gutachten. Wir helfen Ihnen, die Bewertung zu wählen, die zu Ihrem Anlass passt und nicht mehr kostet als nötig.
DEKRA-Sachverständiger im Haus · IVD · Büros in Darmstadt und Bensheim
Wer eine Immobilie bewerten lassen möchte, stößt schnell auf verschiedene Begriffe: Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten, Marktwertermittlung, Wert-Check. Für Laien ist nicht erkennbar, was dahinter steckt und welche Variante zur eigenen Frage passt.
Grob gesagt gilt: Je mehr von einem Wert abhängt, desto ausführlicher und belegter sollte die Bewertung sein. Eine erste Orientierung für einen Verkauf braucht weniger Aufwand als eine Wertermittlung, die Beteiligte untereinander akzeptieren müssen. Entscheidend ist der Anlass.
Im Erstgespräch fragen wir deshalb zuerst, wofür Sie den Wert brauchen. Danach empfehlen wir die Form, die sinnvoll ist. Das spart Ihnen Geld, wenn eine kleinere Lösung genügt, und Ärger, wenn für Ihren Zweck mehr nötig ist.
Ihre Situation
Wo stehen Sie gerade?
Ich möchte nur wissen, wo ich ungefähr stehe
Für eine erste Orientierung reicht oft der Wert-Check. Er ist unverbindlich und gibt eine Einschätzung ohne großen Aufwand.
Ich will verkaufen und brauche einen belastbaren Preis
Hier genügt meist eine fundierte Marktbewertung, die wir im Rahmen unserer Vermarktung erstellen.
Mehrere Personen müssen dem Wert zustimmen
Bei Erbe, Trennung oder Auszahlung unter Familienmitgliedern ist ein ausführlicheres, gut begründetes Gutachten sinnvoll.
Ich habe einen besonderen Anlass
Etwa Unterlagen für Behörden, Verfahren oder Finanzierungsfragen. Wir klären zuerst, welche Form dafür verlangt wird.
Unsere Begleitung
So begleitet Sie vono Living
Beratung zur passenden Form
Wir fragen zuerst nach dem Anlass und empfehlen dann die Bewertung, die dazu passt. Wir verkaufen nicht das größte Paket.
Sachverständiger im eigenen Haus
Lukas Vorschütz ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1). Sie sprechen mit dem Menschen, der später bewertet.
Klare Beschreibung des Ergebnisses
Egal ob kurz oder ausführlich: Sie erhalten eine verständliche Darstellung, wie der Wert zustande kommt.
Aufstocken möglich
Wenn sich der Anlass ändert, lässt sich eine kleinere Bewertung später ausbauen. Sie müssen nicht bei null anfangen.
Ablauf
Schritt für Schritt
- 01
Anlass klären
Wofür brauchen Sie den Wert, und wer muss ihn akzeptieren?
- 02
Form wählen
Wir empfehlen die Variante, die Ihrer Frage gerecht wird, und nennen vorab den Aufwand.
- 03
Unterlagen und Besichtigung
Der Sachverständige nimmt das Objekt auf und wertet die Unterlagen aus.
- 04
Bewertung
Er ermittelt den Wert und dokumentiert die Herleitung im passenden Umfang.
- 05
Erläuterung
Wir erklären das Ergebnis und beantworten Fragen.
Belege
Wofür wir einstehen
- DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) im eigenen Haus
- Zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO, Mitglied im IVD
- Büros in Darmstadt (Europaplatz 5) und Bensheim (Friedhofstraße 103)
Hinweis: Welche Form von Gutachten eine Behörde, ein Gericht oder das Finanzamt verlangt, legen diese selbst fest. Fragen Sie vor der Beauftragung bei der jeweiligen Stelle oder Ihrem Berater nach.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Es ist eine ausführliche Wertermittlung, die Lage, Zustand, Markt und Rechte am Objekt berücksichtigt und das Vorgehen offenlegt. Es dient dazu, einen Wert für Dritte nachvollziehbar zu machen.
Was ist ein Kurzgutachten?
Es ist eine kompaktere Wertermittlung mit weniger Umfang. Sie eignet sich, wenn kein Dritter den Wert im Detail prüfen muss.
Welches ist günstiger?
In der Regel das kürzere, weil der Aufwand geringer ist. Konkrete Preise nennen wir im Erstgespräch schriftlich.
Reicht der Wert-Check?
Für eine erste Einschätzung ja. Er ersetzt aber kein Gutachten, wenn jemand den Wert prüfen oder anerkennen muss.
Kann ich nachträglich vom kurzen zum ausführlichen Gutachten wechseln?
Das ist in der Regel möglich. Wir klären im Erstgespräch, wie sich das gestalten lässt.
Welche Form verlangt mein Anlass?
Das legen Behörden, Gerichte oder Finanzämter selbst fest. Fragen Sie dort oder bei Ihrem Berater nach, bevor Sie beauftragen. Wir helfen bei der Auswahl.
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